Ja, Sie können Duschstühle über ein ärztliches Rezept von Ihrer Krankenkasse erhalten. Voraussetzung ist, dass der Duschstuhl im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet ist und eine entsprechende Hilfsmittelnummer besitzt.
Produkte ohne diese Nummer, wie einfache Duschhocker, werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Vorgehensweise:
Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rezept für einen Duschstuhl aus, wenn dieser medizinisch notwendig ist.
Auswahl eines geeigneten Modells: Achten Sie darauf, dass der Duschstuhl eine Hilfsmittelnummer besitzt und im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet ist. Beispielsweise ist der "Duschstuhl Sorrento" unter der Positionsnummer 04.40.03.2032 im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
Einreichung bei der Krankenkasse: Reichen Sie das Rezept zusammen mit dem Kostenvoranschlag des ausgewählten Duschstuhls bei Ihrer Krankenkasse ein.
Genehmigung und Kostenübernahme: Nach Prüfung übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für den Duschstuhl, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Bei Festbeträgen (Maximalerstattung) kann ein Eigenanteil für ein Wunschprodukt anfallen.
Bitte beachten Sie, dass einfache Duschhocker ohne Hilfsmittelnummer als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten und daher nicht von der Krankenkasse finanziert werden.