Rezeptservice
für gesetzlich und privat Versicherte
Sie benötigen ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel aus unserem Sortiment?

Dann können Sie uns ganz einfach Ihr ärztliches Rezept über unseren Rezeptservice einreichen. Ihr Arzt entscheidet, welches Hilfsmittel für Ihre Therapie medizinisch notwendig ist. 

Sobald wir das Rezept erhalten haben, prüfen wir, ob wir die Kosten über Ihre Krankenkasse nach den geltenden rechtlichen und vertraglichen Vorgaben abrechnen können.

So funktioniert es

Bestellen Sie das gewünschte Produkt nicht direkt über den Onlineshop, sondern übermitteln Sie uns Ihr ärztliches Rezept über unsere spezielle Rezeptservice-Seite. 

Nachdem wir Ihr Rezept erhalten haben, prüfen wir die Abrechnungsmöglichkeiten mit Ihrer Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass mit der Rezepteinreichung noch keine verbindliche Bestellung oder ein Kaufvertrag zustande kommt.

Wichtig zu wissen: Gesetzliche Krankenkassen sowie private Versicherungen stellen ihren Versicherten und Mitgliedern häufig Gebraucht- oder Miethilfsmittel zur Verfügung, anstatt neue Produkte zu finanzieren. 

Senden Sie uns Ihr Rezept gerne vorab per email rezept@burbachgoetz.de

Postalische Zusendung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss uns spätestens jetzt das Originalrezept postalisch zugeschickt werden, da eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur mit dem Originaldokument möglich ist. Vorab reicht der Upload über unsere Rezeptservice-Seite. Für Privatversicherte gilt dies nicht, sondern sie können das Original behalten und reichen es bei Ihrer Versicherung zusammen mit der Rechnung selbst ein.

Wenn wir gemeinsam mit Ihnen die Versorgung abgestimmt haben und die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt, informieren wir Sie über die Auftragserteilung und den Erstattungsbetrag. Erst dann wird Ihre Bestellung vorbereitet und kann entweder vor Ort abgeholt oder nach Absprache an Sie geliefert werden.

Hinweis für privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind und die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen möchten, erhalten Sie mit der Lieferung eine detaillierte Rechnung

Mit dieser Rechnung können Sie die Erstattung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung beantragen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen vorab gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Genehmigung bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Bitte beachten Sie jedoch, dass auch bei privaten Krankenversicherungen die Wahlrechte je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragsbedingungen eingeschränkt sein können. Oft werden auch im Privatbereich Miethilfsmittel im Pauschalverfahren angeboten. Eine Kostenübernahme durch die Versicherung ist in der Regel nur dann möglich, wenn das Produkt eine Hilfsmittelnummer besitzt und dies vertraglich geregelt ist.

Sind Sie im Gesundheitswesen tätig?

Wenn Sie als Mitarbeiter einer Krankenkasse, Klinik oder als Pflegekraft medizinisch betreute Patienten versorgen, freuen wir uns, Ihnen mit unserem umfangreichen Hilfsmittelangebot zur Seite zu stehen – getreu unserem Motto: "Wir bringen Hilfen."

Speziell für Krankenhausversorgungen + Entlassmanagement senden Sie uns Ihre Versorgung gerne an 

email klinik@burbachgoetz.de




Die verschiedenen Rezeptarten

Ein Überblick


In Deutschland gibt es verschiedene Rezeptarten, die je nach Art der Versicherung und der benötigten medizinischen Versorgung verwendet werden.

Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Rezeptarten für Hilfsmittel vor:

Das rosa Rezept wird von Ärzten für gesetzlich krankenversicherte Patienten ausgestellt. Es gilt in der Regel für einen Monat ab dem Ausstellungsdatum, wobei es von der Krankenkasse und der jeweiligen Region abhängt, ob die Gültigkeit 30 Tage oder 4 Wochen beträgt. 

Für medizinische Hilfsmittel, wie Bandagen, Rollstühle oder Rollatoren, gelten spezielle Regelungen: Die Hilfsmittelversorgung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit.


Das blaue Rezept wird für Privatpatienten ausgestellt und ist in der Regel drei Monate gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Tarif des Privatversicherten ab.

 Im Basistarif beispielsweise ist das Rezept nur vier Wochen gültig. Mit diesem Rezept müssen die Kosten für die verschriebenen Medikamente oder Hilfsmittel zunächst selbst getragen und später bei der Versicherung eingereicht werden.

Das grüne Rezept ist unbegrenzt gültig und dient als Empfehlung des Arztes für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Diese Rezeptart wird häufig für Präparate wie Schmerzmittel, pflanzliche oder homöopathische Mittel verwendet. 

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für diese Arzneimittel, es sei denn, es besteht eine individuelle Sonderregelung.

Das Entlassungsrezept ist eine besondere Form des rosa Kassenrezepts. Es wird von Klinikärzten im Rahmen des Entlassungsmanagements nach einem Krankenhausaufenthalt ausgestellt. 

Auf dem Rezept befindet sich ein Querbalken mit der Aufschrift "Entlassungsmanagement".


Neben ärztlichen Rezepten gibt es auch weitere Sonderformen, durch die eine Hilfsmittelversorgung eingeleitet werden kann:

1) Empfehlung durch Pflegefachkräfte

Seit dem 1. Januar 2022 haben Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI das Recht, im Rahmen ihrer ambulanten Leistungserbringung Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung auszusprechen. Diese Empfehlungen gelten in gesetzlich bestimmten Versorgungsbereichen und erleichtern die Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Die Pflegefachkraft beurteilt direkt vor Ort, welche Hilfsmittel notwendig sind, und kann somit eine zielgerichtete Versorgung sicherstellen, ohne dass eine ärztliche Verordnung erforderlich ist.


2) Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)

Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann im Rahmen seiner Begutachtungen Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung abgeben. In bestimmten Fällen kann eine solche Empfehlung sogar eine ärztliche Verordnung ersetzen. Die Krankenkasse beauftragt dann direkt das Sanitätshaus mit der Bereitstellung des Hilfsmittels. Dies beschleunigt den Prozess und sorgt dafür, dass die benötigten Hilfsmittel schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden können.

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Rezeptservice für gesetzlich und privat Versicherte


Unser Rezeptservice bietet Ihnen eine bequeme und unkomplizierte Möglichkeit, verschreibungspflichtige Hilfsmittel aus unserem Sortiment zu beziehen. Sie reichen einfach Ihr ärztliches Rezept über unsere spezielle Rezeptservice-Seite ein, und wir übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Ihr Arzt entscheidet, welches Hilfsmittel für Ihre Therapie erforderlich ist, und wir prüfen, ob wir die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.


Dieser Service steht vor allem unseren Kunden in Rheinland-Pfalz sowie in den angrenzenden Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen zur Verfügung. Mit unserem Rezeptservice sparen Sie Zeit und profitieren von einer professionellen Abwicklung, die Ihnen hilft, schnellstmöglich die benötigten Hilfsmittel zu erhalten – ohne zusätzlichen Aufwand.


Unser Rezeptservice sorgt dafür, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können, während wir uns um die bürokratischen Abläufe kümmern.

Wichtige Informationen zu unserem Rezeptservice


Bei der Nutzung unseres Rezeptservices möchten wir Sie auf einige wichtige Punkte hinweisen. Während wir unser Bestes tun, um Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten, kann es bei der Einholung der Kostenzusage mit den gesetzlichen Krankenkassen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Dies liegt daran, dass Krankenkassen die Verordnungen gründlich prüfen und es je nach Kasse und Art des Hilfsmittels zu Verzögerungen kommen kann. Wir stehen jedoch in engem Kontakt mit den Krankenkassen, um den Prozess für Sie so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten.

Bitte beachten Sie auch, dass Krankenkassen in vielen Fällen nicht immer die Kosten für neue Hilfsmittel übernehmen. Oft werden gebrauchte oder Miet-Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, was Ihr Wahlrecht bei der Produktauswahl einschränken kann. Diese Entscheidung liegt jedoch bei der Krankenkasse und richtet sich nach deren Richtlinien.

Als Sanitätshaus legen wir großen Wert darauf, Ihnen die bestmögliche Versorgung zu bieten. Unser Team unterstützt Sie umfassend bei der Auswahl geeigneter Produkte und steht Ihnen beratend zur Seite. Selbst wenn nicht immer ein neues Hilfsmittel bewilligt wird, tun wir alles, um Ihnen eine hochwertige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu bieten.

Ihre Gesundheit und Zufriedenheit stehen für uns im Mittelpunkt, und wir arbeiten daran, den gesamten Prozess für Sie so unkompliziert und angenehm wie möglich zu gestalten.

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