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Parkplätze über Einfahrt in der Casinostraße (direkt vor dem Eichendorff-Gymnasium)

Wegen der Umkehr der Fahrtrichtung in der Stegemannstr. müssen Sie u.U. die Friedrichstraße in Ihr Navigationsgerät eingeben. Nach Erreichen der Friedrichstraße folgen Sie dem Straßenverlauf bis zur Kreuzung. Sie haben uns gefunden.

Neue Verkehrsführungen:

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Parkplätze über Einfahrt in der Casinostraße (direkt vor dem Eichendorff-Gymnasium)

Rollstuhlzentrum Außenansicht

Infos zum Thema "Veränderte Anfahrt über Casinostraße ab dem 30.03.2022

Liebe Kunden und Kundinnen,

Sie haben sicher Fragen zu den zukünftigen Verkehrsregeln, die mit der Einrichtung der Fahrradstraße in der Casinostraße zusammenhängen.

Mit diesem Infoblatt informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und möchten Antworten auf berechtigte Fragen geben.

Warum wird ausgerechnet die Casinostraße zu einer Fahrradstraße?

  • Die Casinostraße ist schon heute eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr in der Innenstadt und wird durch die Fahrradstraße weiter gestärkt, komfortabler und vor allem sicherer für Radfahrende und auch Fußgänger*innen.
  • Im 2018 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan 2030 der Stadt Koblenz wird diese radverkehrsfördernde Maßnahme für die Casinostraße bereits genannt und empfohlen. Fahrradstraßen sind ein anerkanntes und in vielen Städten praktiziertes und bewährtes Planungsinstrument zur Belebung des Radverkehrs und Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere in der Nähe von Schulen.

Darf ich als Autofahrer*in die Fahrradstraße benutzen?

Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich eine Straße, die dem Radverkehr vorbehalten ist. Die Casinostraße wird aber durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung auch für den Anliegerverkehr – abschnittsweise in einer Richtung – befahrbar bleiben (vgl. Kfz-Verkehrsführung im Kartenausschnitt). Hierfür wird unter das Fahrradstraßenschild das Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht.

Welche Verkehrsregeln gelten in der Casinostraße?

  • Für alle Verkehrsteilnehmer*innen gilt eine max. Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h.

Für Radfahrende gilt:

  • Fahren auf der Fahrbahn in beide Richtungen.
  • Dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
  • Vorrang an den Kreuzungen Luisenstraße und Stegemannstraße/Friedrichstraße.

Für Autofahrende gilt:

  • Dürfen auf der Fahrbahn nicht halten.
  • Parken ist nur dort erlaubt, wo markierte Parkplätze sind.
  • Sind dem Radverkehr untergeordnet und dürfen diesen nicht behindern oder gefährden, die Fahrgeschwindigkeit muss an den Radverkehr angepasst werden.

Für Fußgänger*innen gilt:

  • Aus dem getrennten Geh- und Radweg im südlichen Abschnitt der Casinostraße wird ein reiner Gehweg. Damit steht auch Fußgänger*innen mehr Platz zur Verfügung.

Welche Regelungen gelten in Fahrradstraßen?

  • Ohne Zusatzbeschilderung sind Fahrradstraßen nur für Fahrräder zugelassen.
  • Zugelassener Kfz-Verkehr darf Radverkehr nicht gefährden oder behindern.
  • Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30. Das Tempo bestimmen Radfahrende.

Wie erkennt man Fahrradstraßen?

  • Anhand der Beschilderung am Anfang und Ende einer Fahrradstraße.
  • Häufig wird ergänzend dazu eine Markierung auf der Fahrbahn aufgebracht.

Welche Regelungen gelten in der Fahrradstraße Casinostraße?

Die Casinostraße erhält die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“. Autos, Lkws und Motorräder dürfen die Fahrradstraße befahren, sofern sie Anlieger in der Straße sind. Das Befahren der Casinostraße mit Kfz ist heute schon aufgrund der Einbahnstraßen oft nur in eine Richtung möglich. Das bleibt auch künftig so.

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