Die verschiedenen Rezeptarten

Vier verschiedene Rezeptarten


Rosa Rezept

Das rosa Rezept stellt der Arzt für Patienten aus, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. (Genannt Krankenpatienten) Das Rezept ist bei Arzneimitteln einen Monat gültig, wobei es auf die Krankenkasse und der jeweiligen Region abhängig ist, ob das Rezept 30 Tage oder 4 Wochen alt ist. In Fällen von medizinischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Bandagen, Rollstühlen oder Inkontinenzartikel gibt es klare Regelungen in den Hilfsmittelrichtlinien: Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung des Rezepts aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Blaues Rezept

Das blaue Rezept ist privat Krankenversicherten vorbehalten und gilt im Normalfall drei Monate. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die sich an an der Art des Tarifs des Privatpatienten festlegt. Im Basistarif ist das Rezept z.B. nur vier Wochen gültig.

Grünes Rezept

Das grüne Rezept ist im Gegensatz zu anderen Rezepten unbegrenzt lange gültig. Bei diesem Rezept handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes. Normalerweise wird diese Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Kopf- und Halsschmerztabletten oder homöopathische Präparate ausgesprochen. Die Krankenkasse übernehme die Kosten für die frei verkäuflichen Präparate regulär aber nicht.

Gelbes Rezept

Das gelbe Rezept kennzeichnet die Verordnung von Betäubungsmitteln oder sehr starken Schmerzmitteln. Die hier verschriebenen Präparate unterliegen den strengen Reglementierungen des Betäubungsmittelgesetzes. Dieses Rezept muss 7 Tagen nach Ausstellung eingelöst werden.

Entlassungsrezept

Beim Entlassungsrezept handelt es sich um eine Sonderform des rosa Kassenrezeptes. Der Unterschied zum herkömmlichen rosa Rezept ist ein Querbalken mit der Aufschrift "Entlassungsmanagement". Es wird von Klinikärzten für die Erstversorgung von Arznei- und Hilfsmitteln nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ausgestellt. Innerhalb von 3 Werktagen dürfen Arzneimittel zulasten der Krankenkassen beliefert werden. Wenn ein medizinisches Hilfsmittel im Rahmen des Entlassungsmanagement verordnet ist, so verliert es nach 7 Kalendertagen seine Gültigkeit.

Ausnahmen...

gibt es reichlich. Beispielsweise können Kliniken für einen längeren Zeitraum nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zum Übergang in die ambulante Versorgung Leistungen veranlassen beziehungsweise Bescheinigungen ausstellen.


-Entlassungsrezepte dürfen nun innerhalb von 6 anstelle von 3 Werkstagen beliefert werden.

-Verbandsmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung dürfen für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen verordnet werden. Zuvor war der Zeitraum auf 7 Tage beschränkt.

-Medizinische Hilfsmittel dürfen ebenfalls für eine Dauer von bis zu 14 Tage verordnet werden.


Diese Sonderregelungen für Entlassungsrezepte gelten, solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Die Befristung geht aktuell bis zum 31.03.2021 und kann bei Bedarf verlängert oder verkürzt werden.


Bildrechte: @Convictorius

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