patientenfixierung
Aber sicher !
bioCARE KOMBIFIX

Das BIOCARE KOMBIFIX Bett-Fixationssystem bietet eine sichere und komfortable Lösung zur Patientenfixierung im Bett. Das System ist vollständig gepolstert, um maximalen Tragekomfort zu gewährleisten und Druckstellen oder Hautirritationen zu vermeiden. Es wurde speziell entwickelt, um eine sichere Fixierung zu ermöglichen, ohne dabei die Bewegungsfreiheit der Extremitäten einzuschränken. So kann der Patient weiterhin Arme und Beine bewegen, was die Mobilität und den Komfort erhöht.

Ein wesentlicher Vorteil des BIOCARE KOMBIFIX Systems im Vergleich zu herkömmlichen Bettgurten ist die verbesserte Stabilität. Es verhindert ein Verrutschen des Patienten in den Thoraxbereich, was zu einer erhöhten Sicherheit beiträgt. Darüber hinaus wird durch die spezielle Konstruktion des Gurtsystems ein Entkommen aus dem Gurt erschwert. Dies sorgt für eine zuverlässige Fixierung, die ungewollte Fluchtversuche unterbindet, ohne den Patienten unnötig einzuschränken.

KOMBIFIX Hilfsmittel

Dieses Fixationssystem eignet sich ideal für den Einsatz in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder bei der häuslichen Pflege, wo eine Fixierung erforderlich ist, um die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten, ohne die Bewegungsfreiheit übermäßig zu beeinträchtigen.

Es ist einfach in der Handhabung und kann schnell und sicher angebracht sowie entfernt werden. Dank der hochwertigen Polsterung bietet es nicht nur Sicherheit, sondern auch ein hohes Maß an Komfort für den Patienten.

Anerkanntes Hilfsmittel: Das Produkt ist als anerkanntes Hilfsmittel gelistet und trägt die HMV-Nummer 19.40.02.5011. Es erfüllt die Anforderungen für den Einsatz in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und im häuslichen Bereich, um eine sichere und patientenfreundliche Fixierung zu gewährleisten.

Lieferumfang des BIOCARE KOMBIFIX

Gepolsterter Kombifix Gurt: Das Set besteht aus einem gepolsterten Bauch- und Beingurt, die eine sichere und komfortable Fixierung gewährleisten. Die Gurte sind vollständig gepolstert, um Druckstellen und Hautirritationen zu vermeiden und bieten gleichzeitig eine hohe Stabilität. Sie verhindern effektiv ein Verrutschen des Patienten und eine Flucht aus dem Gurtsystem.

Erhältlich in verschiedenen Größen: Das System ist in den Größen S, M, L und XL erhältlich, sodass es optimal an die Körpermaße des Patienten angepasst werden kann. Die verschiedenen Größen bieten eine flexible Nutzung für verschiedene Patientengruppen.

9 bioCARE Schlösser: Im Lieferumfang sind insgesamt 9 bioCARE Schlösser enthalten, die eine sichere Befestigung des Gurtsystems ermöglichen. Diese Schlösser gewährleisten eine zuverlässige Fixierung, die nur mit einem passenden Schlüssel geöffnet werden kann, um ungewolltes Entkommen zu verhindern.

1 bioCARE Schlüssel: Ein bioCARE Schlüssel zum sicheren Öffnen und Schließen der Schlösser ist ebenfalls im Set enthalten. Der Schlüssel gewährleistet, dass nur autorisiertes Pflegepersonal die Gurte lösen kann.



Kombifix (Patent-Nr. 102004063444) – Die innovative Lösung für sichere Patientenfixierung


Entwicklung und Historie:

Das BIOCARE KOMBIFIX-System wurde speziell entwickelt, um die Schwachstellen herkömmlicher Bauchgurte zu beheben und eine sicherere Fixierung von Patienten im Bett zu ermöglichen. Ein Hauptproblem traditioneller Fixationssysteme, insbesondere bei Bauchgurten, ist das potenziell gefährliche Verrutschen des Gurts in den Thoraxbereich, was das Risiko einer Strangulation mit sich bringen kann. Dieses Risiko wird seit Jahren diskutiert, und das Zitat aus der Publikation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 09.03.2005 unterstreicht die Dringlichkeit einer sicheren, konstruktiven Lösung:

"Das Verrutschen des Gurtsystems in den Thoraxbereich mit der Gefahr von Strangulation ist nach unserer Ansicht durch zukünftige konstruktive Änderungen zu unterbinden, wobei wahrscheinlich von der reinen 'Gurtform' Abstand genommen werden muss."

Genau an dieser Stelle setzt das patentierte Kombifix-System an. Es bietet nicht nur eine sichere Fixierung ohne Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Extremitäten, sondern verhindert durch seine spezielle Bauweise effektiv das Abrutschen des Gurts in den gefährlichen Brustbereich. Gleichzeitig sorgt das System dafür, dass die Bewegungsfreiheit des Patienten innerhalb sicherer Grenzen gewährleistet bleibt.

Die Auswahl der passenden Größe richtet sich nach der Bauchgurtlänge des Patienten. Hier sind die verfügbaren Größen und die entsprechenden Bauchgurtlängen:

Größe S: Bauchgurtlänge 95 cm – geeignet für schmalere oder kleinere Personen.

Größe M: Bauchgurtlänge 120 cm – für Personen mittlerer Statur.

Größe L: Bauchgurtlänge 155 cm – ideal für größere oder kräftigere Personen.

Größe XL: Bauchgurtlänge 175 cm – für besonders große oder kräftige Patienten.

Es ist wichtig, die Gurtlänge so zu wählen, dass der Gurt sicher und komfortabel um den Bauch des Patienten passt, ohne zu eng oder zu locker zu sitzen.

Ja, das Kombifix-System ist so gestaltet, dass es den Patienten sicher fixiert, ohne dabei die Bewegungsfreiheit der Arme und Beine einzuschränken. Es ist vollständig gepolstert, um Komfort zu gewährleisten und Druckstellen zu vermeiden. Der Patient kann sich im Bett drehen und sich bewegen, allerdings wird ein gefährliches Verrutschen oder Herausfallen aus dem Bett verhindert.

Bei der Fixierung von Patienten mit dem Kombifix Bettfixierungssystem ist neben der ärztlichen Verordnung in bestimmten Fällen auch ein richterlicher Beschluss notwendig. Dies hängt von der Situation und dem Ort der Fixierung ab.

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser: Ein richterlicher Beschluss ist notwendig, wenn die Fixierung länger andauert oder regelmäßig erfolgt.

Häusliche Pflege: Ein richterlicher Beschluss kann erforderlich sein, insbesondere wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist. Bei Einwilligung des Patienten oder des Betreuers kann dies variieren.

Es ist ratsam, den behandelnden Arzt oder die Krankenkasse zur Klärung der rechtlichen Anforderungen im Einzelfall zu konsultieren.

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Fixierung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern:

In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gilt in Deutschland das Betreuungsrecht und die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§ 1906). Hierbei ist eine Fixierung, die die Bewegungsfreiheit stark einschränkt, nur dann zulässig, wenn sie zum Schutz des Patienten notwendig ist und keine milderen Maßnahmen ausreichen.

In solchen Fällen muss neben der ärztlichen Verordnung auch ein richterlicher Beschluss vorliegen. Dieser Beschluss dient dem Schutz der Grundrechte des Patienten und ist notwendig, wenn die Fixierung über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig erfolgt.

Fixierung zu Hause (häusliche Pflege):

Im häuslichen Umfeld ist die Situation etwas anders.

Hier kann die Fixierung in Absprache mit einem Arzt und der Krankenkasse verordnet werden. Allerdings gilt auch hier: Wenn die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt wird (z.B. durch ein Bettfixierungssystem wie Kombifix), ist grundsätzlich ebenfalls ein richterlicher Beschluss notwendig.

Dies gilt besonders dann, wenn der Betroffene nicht einwilligungsfähig ist und keine andere Lösung für die Sicherheit des Patienten besteht.

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